Neben dem üblichen Leistungsangebot von Steuerberatern wie Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Unterstützung bei der Durchsetzung steuerlicher Möglichkeiten umfasst das Beratungsangebot meiner Kanzlei auch die Tätigkeitsschwerpunkte:
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Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung dient nicht nur der Rechenschaftslegung gegenüber Dritten. Als Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens ist sie auch Basis für betriebswirtschaftliche Auswertungen und somit das Informations- und Steuerungsinstrument für Unternehmen.
Für den Erfolg Ihres Unternehmens ist es wichtig, dass Sie jederzeit schnell Einsicht in Ihre betriebswirtschaftlichen Daten nehmen können.
Die traditionelle Zusammenarbeit mit dem Steuerberater über Pendelordner kann durch die elektronische Übermittlung Ihrer Daten zum und vom Steuerberater ersetzt werden.
Sparen Sie Zeit und Geld und profitieren Sie von der Möglichkeit immer und überall Einsicht in Ihre BWA's nehmen zu können!
Insgesamt werden angeboten:
- Pendelordner
Sammlung Ihrer Daten im Pendelordner - Persönliche oder postalische Übermittlung
- Digitales Belegbuchen
Übermittlung Ihrer Daten mittels Fax oder Internet - Sie haben jederzeit online Zugriff darauf
- Softwareanbindung
Erfassung der Daten mit einem speziellem System - Sie und Ihr Steuerberater arbeiten stets am selben Datenstand
- Ergebnisse abrufen
10 Jahre lang digitale Archivierung der Belege - Abrufen Ihrer Ergebnisse jederzeit online möglich
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Lohnbuchhaltung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist nicht nur ein zeitkritisches Thema, sondern zählt aufgrund der häufig vorkommenden gesetzlichen Änderungen zu den kompliziertesten Bereichen der Sozialversicherung und des Steuerrechts.
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Rechtsdurchsetzung
Recht muss man nicht haben, sondern auch bekommen! Die rechtliche Durchsetzung der steuerlichen Möglichkeiten erfordert regelmäßig die Unterstützung eines Fachmannes oder Fachfrau.
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Internationales Steuerrecht
Ob Sie als Inländer mit ausländischen Einkünften oder als Ausländer Einkünfte in Deutschland erzielen, eine Betriebsverlagerung planen oder bereits durchgeführt haben, eine Steueroptimierung durch Auslandsbezüge wünschen - das Beratungsangebot meiner Kanzlei konzentriert sich auf die Vorschriften, die das deutsche Steuerrecht und die Doppelbesteuerungsabkommen bei Auslandsbezügen als Besonderheit aufwerfen.
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Hausverwaltung und VuV
Haben Sie vermietete Immobilien, die Ihnen viel Zeit kosten. Gern übernehmen wir für Sie die Verwaltung dieser Objekte hinsichlich der Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs, der gesamten Kommunikation stellvertretend für den Eigentümer. Auch um die Erstellung der Abrechnungen sowie Mieteintreibungen würden wir uns kümmern. Die Erstellung der Buchhaltung und Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) sind für uns selbstverständlich. In Kooperation mit Rechtsanwälten und Abrechnungsstellen sind kompetente Beratung und Dienstleistung sichergestellt.
Verschaffen Sie sich über die Tätigkeit eines Steuerberaters auch umfassenden Überblick auf der neuen Internetseite der Steuerbearterkammer des Freistaates Sachsen www.sbk-sachsen.de.
(c) Dipl. - Kffr. MANDY MÜLLER STEUERBERATERIN
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