Dipl.-Kffr. Mandy Müller
Steuerberaterin
Ihre Steuerkanzlei mit persönlicher Note
Ihre Kanzlei für Steuer- und Unternehmensberatung
Sie suchen einen Steuerberater/in oder Unternehmensberater/in, dem Sie sich anvertrauen können? In meiner Kanzlei verbinde ich fachliche Kompetenz mit persönlicher Nähe. Ich weiß: Hinter jedem Mandat steht ein Mensch – mit individuellen Zielen, Herausforderungen und Erwartungen. Deshalb lege ich Wert auf direkten Kontakt, verständliche Beratung und Lösungen, die wirklich zu Ihnen passen.
Ob Unternehmen oder Privatperson – meine Mitarbeiter und ich begleiten Sie zuverlässig in Ihren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Mit einem offenen Ohr, klaren Worten und praxisnaher Beratung stehen wir Ihnen zur Seite. So verstehen wir partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Die Geschäftsfelder meiner Kanzlei umfassen:
Allgemeine Steuerberatung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Rechtsdurchsetzung
Unternehmensberatung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensnachfolgeberatung
Unternehmensbewertung
Finanzierungsberatung
Internationales Steuerrecht
Beratung zu grenzüberschreitenden Einkünften unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts und der Doppelbesteuerungsabkommen
Aktuelles aus Steuern, Recht & Wirtschaft
Anschaffungskosten: unangemessene Höhe
Die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands sind dann unangemessen hoch, wenn ein Teil der Anschaffungskosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung die angemessene Höhe der
Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen: Zwangsläufigkeit
Fahrtkosten zur pflegebedürftigen Mutter bzw. Schwiegermutter sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das gilt auch nach der Einführung des neuen
Was sich bei der Umsatzsteuer ab 2027 ändern soll
Die wichtigsten geplanten Änderungen zur Umsatzsteuer aus dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026:
Unentgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 3 Abs. 1b und 9a
Geplante Gesetzesänderung zur Einkommensteuer
Nach dem zurzeit vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die folgenden steuerlichen Regelungen zu Einkommensteuer wie folgt geändert werden:
Sonn- und Feiertagszuschläge
Vermächtnisnehmer: Anspruch auf volle Erbfallkostenpauschale
Den Pauschbetrag für Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Dieser Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist
Nutzungsverbot Firmen-PKW für Privatfahrten
Der Bundesfinanzhof bestätigt das Prinzip, dass auch bei einem ausdrücklichen vereinbarten vertraglichen Privatnutzungsverbot mit dem alleinigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung
Umsatzsteuer bei Krankentransporten
Die Beförderung kranker und verletzter Personen mit speziell eingerichteten Fahrzeugen ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn eine echte medizinische Notwendigkeit vorliegt und die
Erbschaftsteuer: Wann die Erbschaft eines Familienheims steuerfrei ist
Ein Familienheim kann im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht
Weitere Änderungen im Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
Der Referentenentwurf (Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht) des Bundesfinanzministeriums sieht neben den geplanten Regelungen zur Kassenpflicht weitere Änderungen zur Digitalisierung
Steuervorteil nutzen mit Erholungsbeihilfen
Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfen sind zwei unterschiedliche Zahlungen an Arbeitnehmer, die auch unterschiedlich zu behandeln sind. Bei der Zahlung von
Urlaubsgeld handelt es sich um Arbeitslohn,
Sicherungseinbehalt: Umsatzsteuer-Änderung wegen Uneinbringlichkeit
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.10.2013 – V R 31/12) ist ein Unternehmer, der der Sollbesteuerung unterliegt, bereits für den Voranmeldungszeitraum der
Kontakt
Um ganz in Ruhe über Ihre individuellen Anforderungen sprechen zu können, sollten wir uns am besten persönlich kennen lernen. Ich freue mich schon auf Ihre Kontaktaufnahme und unser erstes Gespräch.












